3P Volumenfilter VF2 bis VF7
Regenwasserfilter für größere Dachflächen.
Der 3P Volumenfilter VF2 muss in einem Vorschacht (Ø 1000 mm) installiert werden. In der Regel verwendet man Standardbetonschächte. Der Filter kann vormontiert im Schacht auf die Baustelle geliefert werden.
Durch sein 2-stufiges Reinigungsprinzip (erst Grob-, dann Feinreinigung) hat er einen hohen Wirkungsgrad unabhängig vom Volumenstrom. Bedingt durch die steile Stellung des Filtereinsatzes wird der ausgefilterte Schmutz kontinuierlich in Richtung Kanal gespült, wobei der Kanalanschluss am Schacht angebracht wird. Der Schmutz fällt hier auf den Schachtboden und wird bei starken Niederschlägen weggespült.
Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:
- Produkt- und Vor-Ort-Beratung
- Erstellung der wasserrechtlichen Erlaubins
- Vermittlung von Fachunternehmen für den Einabu
- Baubegleitung, Abnahme undInbetriebnahme
- Wartung inklusive Wasserprobung
- modernes Ersatzteilmanagement
Die Firma Menk und alle Monteure sind durch die Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert. Eine Abwasseranalyse erfolgt durch Fachlabore.

Frachtkosten
- Frachtgruppe I: Auf Anfrage
- Frachtgruppe II: Auf Anfrage
- Kranmontage je angefangene 0.5h: Auf Anfrage
- Zulage Frachtkosten ab 150 km je angefangene 50 km: Auf Anfrage
- Ankerschlaufen zum Versetzen des Behälters, keine Leihartikel: Auf Anfrage
Frachtkosten für Mehrbehälteranlagen auf Anfrage.
Die AGB´s für den Einbau finden Sie unter der Rubrik AGB.
Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
AGB
Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Betonteilen
Die Lieferung von Betonteilen erfolgt je nach Vereinbarung
- Ab Werk oder
- Zum Lieferort (Beispiel Baustelle) incl. Abladen
Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Betonteile einwandfrei verladen sind und Verlademängel unverzüglich schriftlich zu rügen.
Bei Lieferung werden befahrbare Wege (LKW bis 40t) vorausgesetzt. Die Entscheidung über die Befahrbarkeit obliegt allein dem Fahrzeugführer.
Das Gleiche gilt beim Entladen hinsichtlich der Standsicherheit und den Bewegungsräumen aufgrund lokaler Gegebenheiten (Beispiel: behindernde Bauten, Leitungstrassen).
Kann der vom Auftraggeber vorgesehene Ort nicht angefahren oder dort nicht entladen werden, so ist der Fahrzeugführer berechtigt eine angemessene Abladestelle in Absprache mit dem Auftraggeber oder seinem Vertreter selbst zu wählen.
Bitte klicken Sie hier um die vollständigen AGB´s zu lesen.
vollständige AGB