Schachtkone 1000/625

Artikelnummer: SK-ex-1000/625 Kategorie: Schlüsselwort:

Schachtkone ( DN 1000/625)

 Mit Falz und Öffnung exzentrisch.

Ein Konus ist ein Schachtring (im Allgemeinen der oberste Schachtring) zum Verjüngen des Kontrollschachtes nach oben. Kein anderes Material ist so gut für den Tief- und Erdbau geeignet wie Beton. Er ist so robust, statisch belastbar und widerstandsfähig gegen Frost und aggressive Stoffe im Erdreich. Wegen der hohen Steifigkeit der Systeme ist lediglich eine verdichtete Kies-/Sandschicht für die Gründung nötig.

Vorteile für Beton:
• befahrbar
• robust gegen äußere Einflüsse
• Neutralisierung des Regenwassers (pH)

Nachteile für Beton:
• hohes Gewicht
• versetzen nur mit Kran möglich
• exakte Terminierung notwendig

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Produkt- und Vor-Ort-Beratung
  • Erstellung der wasserrechtlichen Erlaubins
  • Vermittlung von Fachunternehmen für den Einabu
  • Baubegleitung, Abnahme und Inbetriebnahme
  • Wartung inklusive Wasserprobung
  • modernes Ersatzteilmanagement

Die Firma Menk und alle Monteure sind durch die Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) zertifiziert. Eine Abwasseranalyse erfolgt durch Fachlabore.

Zusätzliche Information

Nennweite DN

Bauhoehe

Gewicht (kg)

AGB


Auszug aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lieferung von Betonteilen

Die Lieferung von Betonteilen erfolgt je nach Vereinbarung

  • Ab Werk oder
  • Zum Lieferort (Beispiel Baustelle) incl. Abladen

Bei Selbstabholung hat der Abnehmer zu prüfen, ob die Betonteile einwandfrei verladen sind und Verlademängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

Bei Lieferung werden befahrbare Wege (LKW bis 40t) vorausgesetzt. Die Entscheidung über die Befahrbarkeit obliegt allein dem Fahrzeugführer.

Das Gleiche gilt beim Entladen hinsichtlich der Standsicherheit und den Bewegungsräumen aufgrund lokaler Gegebenheiten (Beispiel: behindernde Bauten, Leitungstrassen).

Kann der vom Auftraggeber vorgesehene Ort nicht angefahren oder dort nicht entladen werden, so ist der Fahrzeugführer berechtigt eine angemessene Abladestelle in Absprache mit dem Auftraggeber oder seinem Vertreter selbst zu wählen.

Bitte klicken Sie hier um die vollständigen AGB´s zu lesen.

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